Museumsverein der Talschaft Lauterbrunnen
Statuten
1. NAME, SITZ und ZWECK
Art. 1

Unter dem Namen Museumsverein der Talschaft Lauterbrunnen mit Sitz in Lauterbrunnen, besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff des ZGB.

Art. 2

Zweck des Vereins ist die Einrichtung, Pflege und Fhrung eines Heimatmuseums. Der Verein sammelt Gegenstnde einheimischen Schaffens und Gebrauchs, insbesondere solche aus lterer Zeit, und macht sie in bersichtlicher Schau der Allgemeinheit zugnglich. Er sammelt ferner Bcher, Dokumente und Objekte historischer, wissenschaftlicher und knstlerischer Natur, die das Lauterbrunnental betreffen und die der Heimatkunde dienen knnen.

2. MITGLIEDSCHAFT
Art. 3

Mitglieder des Vereins knnen natrliche und juristische Personen sein.

Art. 4

Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Sie ist jederzeit auf schriftliche Beitrittserklrung hin mglich.

Art. 5

Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tod des Einzelmitgliedes oder durch freiwilligen Austritt auf das Ende des Kalenderjahres. Die Austrittserklrung hat schriftlich an den Vorstand zu erfolgen.

Art. 6

Austretende Mitglieder haben keinerlei Anspruch auf das Vereinsvermgen. Fr Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermgen. Eine persnliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Art. 7

Der Jahresbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt und jeweils im August erhoben.

3. ORGANISATION
Art. 8 Die Organe des Vereins sind:
Die Mitgliederversammlung
Der Vorstand
Die Rechnungsrevisoren

Fr bestimmte Aufgaben knnen Arbeits- bzw. Fachausschsse bezeichnet werden.

Art. 9

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ. Sie wird vom Vorstand einberufen und findet einmal im Jahr statt. Die Einladung hat sptestens 14 Tage im Voraus, schriftlich, unter Angabe der Traktanden, zu erfolgen.

Art. 10

Bei Bedarf kann der Vorstand eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Durch schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder wird der Vorstand dazu verpflichtet.

Art. 11

Alle Vereinsmitglieder haben gleiches Stimmrecht. Die Vereins-Beschlsse werden mit einfachem Stimmenmehr der anwesenden Mitglieder gefasst. (Vorbehalten bleibt Art. 19). Bei Stimmen-Gleichheit hat der Prsident den Stichentscheid.

Art. 12

Die Befugnisse der Mitgliederversammlung sind:

    1. Wahl des Prsidenten, der Vorstandsmitglieder und der Rechnungsrevisoren.
    2. Genehmigung der Jahresrechnung und des Jahresberichts.
    3. Festsetzen der Jahresbeitrge.
    4. ndern der Statuten.
    5. Behandlung und Beschlussfassung von Antrgen des Vorstandes.
    6. Auflsung des Vereins.
Art. 13 Der Vorstand besteht aus:

Prsident, Vizeprsident, Sekretr, Kassier und 1 2 Mitgliedern aus jedem der 6 Gemeindebezirke. Dem Vorstand soll wenn mglich mindestens 1 Mitglied des Gemeinderates angehren. Er wird auf 4 Jahre gewhlt und konstituiert sich selbst. Er tritt nach Bedarf zusammen. Der Vorstand fhrt die Vereinsgeschfte, soweit sie nicht ausdrcklich der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Er kann besondere Aufgaben an die Arbeits- und Fachausschsse delegieren. Der Prsident vertritt den Verein nach aussen. Er fhrt zusammen mit dem Vizeprsidenten, dem Sekretr oder dem Kassier rechtsverbindliche Unterschrift zu zweien.

Art. 14

Arbeits- bzw. Fachausschsse knnen aus Mitgliedern des Vorstandes und je nach Bedarf durch geeignete Vereinsmitglieder zusammengesetzt werden.

4. KASSEN und RECHNUNGSWESEN
Art. 15

Das Rechnungsjahr dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Art. 16

Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:

    1. Mitgliederbeitrgen
    2. Gebhren fr den Eintritt in das Museum
    3. Verkauf von Druckerzeugnissen und Reproduktionen
    4. Freiwilligen Zuwendungen
    5. Allflligen Subventionen.
Art. 17

Die finanzielle Kompetenz des Vorstandes betrgt Fr. 5'000.-- pro Jahr.

Art. 18

Die auf 4 Jahre gewhlten Rechnungsrevisoren prfen die Rechnung formell und materiell und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht. Die Revisoren sind berechtigt, jederzeit Einsicht in die Buchhaltung zu verlangen.

5. AUFLSUNG
Art. 19

Die Auflsung des Vereins kann nur mit Zweidtrittelsmehrheit aller Anwesenden durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Das Vereinsvermgen und das Museumsinventar (Leihgaben ausgenommen) gehen in diesem Fall an die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen ber. Vermgen und Inventar sind einer spter neu entstehenden Vereinigung, die sich gleiche Ziele setzt, wieder herauszugeben.

6. INKRAFTTRETEN
Art. 20

Die vorliegenden Statuten wurden von der Mitgliederversammlung vom 3. Juni 2000 genehmigt. Sie treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Sie ersetzen die Statuten vom 21.04.1990.
3822 Lauterbrunnen, den 3. Juni 2000
Der Prsident:       Der Sekretr:
Fritz Gertsch          Guido Neyerlin
Mitgliederbewegung

Zur Zeit (Januar 2005) weist der Verein einen Bestand von 250 Mitgliedern auf. 246 Einzelmitgliedern stehen 4 Kollektivmitglieder gegenber.



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